Der Teilergebnisplan (auch: Teilergebnishaushalt) ist in einem
doppischenHaushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilplans. Der Teilergebnisplan ist die entsprechende Planungskomponente zur
Teilergebnisrechnung.
Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz erfolgt der Aufbau der Teilergebnispläne analog zur Struktur des
Ergebnisplans. Zusätzlich können
Erträge und
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
erfasst werden. Hinsichtlich seines Aufbaus entspricht der Teilergebnisplan ebenfalls der Teilergebnisrechnung.
Ein Teilergebnisplan stellt einen
Budgetrahmen für die
(ordentlichen) Erträge und
Aufwendungen
des betreffenden Teilbereichs (z.B.
Produktbereich,
Produktgruppe,
Produkt) dar.
Für die konkrete Ausgestaltung der Teilergebnispläne haben die einzelnen Länder in ihrem kommunalen
Haushaltsrecht unterschiedliche Vorgaben gemacht. So sind z.B. in Baden-Württemberg bei der Aufstellung
des Teilergebnisplans zusätzlich
kalkulatorische Kosten und deren
Ergebnisvortag aus dem Vorjahr
aufzuführen. In Bayern sind bei der Aufstellung des Teilergebnisplans die aus den Vorjahren übertragenen
Haushaltsermächtigungen aufzuführen. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass
innere Leistungsverrechnungen nach Maßgabe der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abzubilden sind.