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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konsolidierung

Der Begriff der Konsolidierung bezeichnet zum einen ein Verfahren, in dessen Rahmen der Jahresabschluss des Kernhaushalts einer öffentlichen Verwaltung und die Jahresabschlüsse der aus der Kernverwaltung ausgegliederten Einrichtungen und Betriebe zum Zweck der Erstellung des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses zusammengeführt werden. Konzerninterne Beziehungen werden im Zuge dieser Zusammenführung der Jahresabschlüsse eliminiert.

Jahresabschluss-Konsolidierung

Hinsichtlich der Konsolidierungsmethoden unterscheidet man zwischen der Vollkonsolidierung, der Quotenkonsolidierung und der Eigenkapitalmethode. Die Vollkonsolidierung findet bei der Kernverwaltung und den verbundenen Unternehmen Anwendung. Bei Gemeinschaftsunternehmen kommt - je nach Bundesland - entweder die Quotenkonsolidierung oder die Eigenkapitalmethode zum Einsatz. Bei assoziierten Unternehmen wird die Eigenkapitalmethode verwendet. Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Vollkonsolidierung: Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


Zum anderen ist der Ausdruck Konsolidierung (auch: Haushaltskonsolidierung) ein Oberbegriff für all diejenigen Maßnahmen, die zu einem Abbau eines (bestehenden oder drohenden) Haushaltsdefizits, einer Verringerung der Nettokreditaufnahme und/oder zum Schuldenabbau beitragen. Schwerpunktmäßig wird der Begriff der Konsolidierung hierbei im Kontext der Reduzierung des Haushaltsdefizits mit dem Ziel des Wiedererreichens des Haushaltsausgleichs verwendet. Zweck der (Haushalts-)Konsolidierung ist vor allem die Zurückgewinnung der haushaltspolitischen Flexibilität sowie das Verhindern oder zumindest Vermindern eines Lebens auf Kosten künftiger Generationen. Auf Kosten künftiger Generationen wird nach doppischer Logik immer dann gelebt, wenn die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken (Defizit).

Konsolidierung: Vollständiger Abbau des Haushaltsdefizits

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Haushaltskonsolidierung"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger