Der Begriff der Konsolidierung bezeichnet zum einen ein Verfahren, in dessen Rahmen der
Jahresabschluss
des Kernhaushalts einer öffentlichen Verwaltung
und die Jahresabschlüsse der aus der Kernverwaltung
ausgegliederten Einrichtungen und Betriebe zum
Zweck der Erstellung des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses
zusammengeführt werden. Konzerninterne Beziehungen werden im Zuge dieser Zusammenführung der Jahresabschlüsse eliminiert.
Zum anderen ist der Ausdruck Konsolidierung (auch: Haushaltskonsolidierung) ein Oberbegriff für all diejenigen Maßnahmen,
die zu einem Abbau eines (bestehenden oder drohenden) Haushaltsdefizits,
einer Verringerung der Nettokreditaufnahme
und/oder zum Schuldenabbau beitragen. Schwerpunktmäßig wird der
Begriff der Konsolidierung hierbei im Kontext der Reduzierung des Haushaltsdefizits mit dem
Ziel des Wiedererreichens des
Haushaltsausgleichs verwendet.
Zweck der (Haushalts-)Konsolidierung ist vor allem die Zurückgewinnung der haushaltspolitischen Flexibilität
sowie das Verhindern oder zumindest Vermindern eines Lebens auf Kosten künftiger Generationen.
Auf Kosten künftiger Generationen wird nach
doppischer Logik immer dann gelebt, wenn die
Erträge nicht ausreichen, um die
Aufwendungen zu decken (Defizit).