Bei der Quotenkonsolidierung handelt es sich im Kern methodisch um eine
Vollkonsolidierung. Gleichwohl werden bei der Quotenkonsolidierung
Vermögen,
Schulden,
Erträge und
Aufwendungen nicht in voller Höhe, sondern lediglich anteilig (entsprechend des Kapitalanteils am Gemeinschaftsunternehmen)
konsolidiert.