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Konzernabschluss
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Konzernabschluss
Der Konzernabschluss (auch: Gesamtabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst den
doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
mit den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B.
Eigenbetriebe, GmbHs, AGs) zusammen. Der Konzernabschluss bezieht sich auf ein
Geschäfts- bzw.
Rechnungsjahr. In Bezug auf die in den Konzernabschluss einzubeziehenden
ausgegliederten Einheiten ist zu differenzieren zwischen
verbundenen Unternehmen,
assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen.
Das Verfahren der Erstellung des Konzernabschlusses wird als
Konsolidierung bezeichnet. Die Kernverwaltung und die verbundenen Unternehmen sind mittels
Vollkonsolidierung, die assoziierten Unternehmen mittels
Eigenkapitalmethode und die Gemeinschaftsunternehmen - je nach Bundesland - mittels
Quotenkonsolidierung oder Eigenkapitalmethode in den Konzernabschluss einzubeziehen.
Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der
Kapitalkonsolidierung, der
Schuldenkonsolidierung, der
Zwischenergebniseliminierung und der
Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
Der Konzernabschluss ist ein zentraler Bestandteil des neuen
doppischen
Haushaltsrechts.
Das Ziel
des Konzernabschlusses besteht darin, die Gebietskörperschaft und ihre
Auslagerungen
so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern
(Konzern Gebietskörperschaft).
Der Konzernabschluss soll damit einen besseren Überblick über die
Verschuldungs-,
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft geben und damit zugleich die
Beteiligungs- bzw.
Konzernsteuerung verbessern. Der Konzernabschluss erfüllt eine bedeutende
Rechnungslegungsfunktion.
Der Konzernabschluss hat i.d.R. drei Hauptbestandteile:
- Konzernbilanz
- Konzernergebnisrechnung
- Konzernanhang
In einigen Ländern zählt zusätzlich die
Konzernfinanzrechnung
zu den Kernbestandteilen des Konzernabschlusses.
Falls keine Konzernfinanzrechnung in der Struktur der
Finanzrechnung des
Jahresabschlusses der Kernverwaltung zu erstellen ist, ist eine
Kapitalflussrechnung aufzustellen.
Ergänzend zum Konzernabschluss ist ein
Konzernlagebericht zu erstellen. Die Informationen aus dem Konzernabschluss werden ergänzt durch die im
Beteiligungsbericht bereitgestellten Informationen. Der Konzernabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.
Ein Hauptgrund für die Notwendigkeit der Aufstellung eines Konzernabschlusses ist, dass viele Gebietskörperschaften
umfangreiche Teile ihrer öffentlichen
Leistungserstellung in Form öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aus dem
Kernhaushalt ausgelagert werden.
Haushaltsplan und Jahresabschluss für die Kernverwaltung zeigen somit
nur einen Ausschnitt der finanziellen Lage der Gebietskörperschaft - nämlich nur die Situation des Kernhaushalts. Die
der Gebietskörperschaft
finanzwirtschaftlich ebenso zuzurechnenden, ausgegliederten Einrichtungen und Unternehmen bleiben
demgegenüber außen vor. Der Konzernabschluss löst dieses Problem. So wird beispielsweise das in der Vergangenheit (und hier v.a. in der
Kameralistik) mancherorts vollzogene "Verstecken" unliebsamer Schuldenpositionen in Auslagerungen
beendet, da der Konzernabschluss diese "versteckten" Schulden wieder in vollem Umfang sichtbar macht. Die Transparenz
der finanziellen Lage wird damit für Verwaltung, Bürger, Mandatsträger etc. gesteigert.
Ein Element des Konzernabschlusses, das von besonderer Wichtigkeit ist, ist die Konzernergebnisrechnung. Grund hierfür
ist das ethische Leitbild der
Generationengerechtigkeit, welches fordert, dass das
Ressourcenaufkommen einer Rechnungsperiode mindestens ausreichen muss, um den
Ressourcenverbrauch derselben Rechnungsperiode zu decken. Die Konzernergebnisrechnung
stellt das gesamte Ressourcenaufkommen des Konzerns Gebietskörperschaft (=
Erträge) dem gesamten Ressourcenverbrauch des Konzerns Gebietskörperschaft (=
Aufwendungen) gegenüber. Es gilt demnach, dass im Konzern Gebietskörperschaft immer dann
auf Kosten künftiger Generationen gelebt worden ist, wenn die in der Konzernergebnisrechnung nachgewiesenen Erträge nicht
ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Zum Teil wird in diesem Zusammenhang auch speziell auf den
Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen abgestellt, um außerordentliche Vorgänge (z.B. Vermögensverkauf über/unter
Buchwert) außer vor zu lassen. Dadurch wird der Maßstab zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit weniger anfällig für Manipulationen.
Das erste Bundesland, das einen Konzernabschluss vorgelegt hat, war zum
Geschäftsjahr 2007 der Stadtstaat Hamburg. Als
erstes Flächenland hat das Land Hessen zum Geschäftsjahr 2009 einen Gesamtabschluss vorgelegt. Auf kommunaler Ebene nehmen
vor allem die Stadt Dreieich in Hessen (Gesamtabschluss 2006) und die Stadt Salzgitter in Niedersachsen (Pilot-Gesamtabschluss 2008)
eine wegbereitende Rolle ein. Im Kreise der deutschen Großstädte fällt der hessischen Stadt Frankfurt am Main mit dem Gesamtabschluss
zum Geschäftsjahr 2009 eine Vorreiterrolle zu.
Für die Kommunen ist ferner anzumerken, dass die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten Konzernabschlusses im Regelfall
länger sind als die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplans/Jahresabschlusses für die Kernverwaltung.
Eine Folge ist, dass viele Kommunen zwar bereits doppische Haushaltspläne und ggf. auch bereits doppische Jahresabschlüsse
präsentiert haben, die Vorlage des ersten Konzernabschlusses aber zumeist noch aussteht.
Siehe auch:
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsrichtlinien & Public Corporate Governance Kodizes (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Haushaltsreformen in Deutschland
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