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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernergebnisrechnung

Als Konzernergebnisrechnung bezeichnet man eine von drei Komponenten des Konzernabschlusses.

Die Konzernergebnisrechnung ist hierbei eine in Staffelform aufzustellende, konsolidierte Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen aller in den Konzernabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) für ein Rechnungsjahr. Ihr Saldo ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbertrag.

Die Konzernergebnisrechnung ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Nachfolgende Grafik stellt die Konzernergebnisrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft.

Die Konzernergebnisrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnisrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger