Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet das kaufmännische Äquivalent zur
Ergebnisrechnung
im neuen öffentlichen Haushalts-
und Rechnungswesen.
Sie ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses eines Kaufmanns.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von
Aufwendungen und
Erträgen für eine
Rechnungsperiode
(Geschäftsjahr). Ist die Summe der Erträge größer als die Summe der Aufwendungen, so wurde
in der betreffenden Rechnungsperiode ein Gewinn
erwirtschaftet. Andernfalls ist ein Verlust
entstanden.