Der Verlust bezeichnet die negative Differenz zwischen Erträgen
und Aufwendungen in der kaufmännischen
Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Falle eines Verlusts sind die Erträge also geringer als die Aufwendungen.
Im Kontext der öffentlichen Kernverwaltung ist der Begriff Verlust eher unüblich. Man spricht
in diesem Zusammenhang i.d.R. eher vom Jahresfehlbetrag. Der Jahresfehlbetrag ist der negative Saldo
der doppischenErgebnisrechnung.