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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zwischenergebniseliminierung

Die Zwischenergebniseliminierung ist eine Konsolidierungsmethode bzw. ein Teilschritt im Zuge der Vollkonsolidierung. Bei der Zwischenergebniskonsolidierung werden die zwischen verschiedenen Einheiten des Konzerns Gebietskörperschaft entstandenen Gewinne und Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen (z.B. konzerninterner Verkauf von Produkten) eliminiert, die bei einer Konzerneinheit das Ergebnis verändert haben und bei einer anderen Konzerneinheit im Einzelabschluss aktiviert worden sind.

Die Zwischenergebniseliminierung im Kontext der Vollkonsolidierung

Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung werden Anschaffungs- und Herstellungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände der einen Konzerneinheit entsprechend den Umsatzerlösen der anderen Konzerneinheit herauf- bzw. herabgesetzt. Des Weiteren erfolgt eine Korrektur der Umsatzerlöse der betreffenden Konzerneinheit.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger