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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollkonsolidierung

Als Vollkonsolidierung bezeichnet man eine Form der Konsolidierung im Rahmen der Aufstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses. Die Vollkonsolidierung findet bei der Kernverwaltung und den verbundenen Unternehmen Anwendung.

Vollkonsolidierung: Prozess

Die voll zu konsolidierenden Einheiten des Konzerns Gebietskörperschaft gehen mit all ihren Vermögensgegenständen und Schulden in den Gesamt-/Konzernabschluss ein. Hierbei werden zunächst die vereinheitlichten Einzelabschlüsse zum Summenabschluss aufaddiert. Da der Gesamt-/Konzernabschluss im Sinne der Einheitstheorie alle Konzerneinheiten als eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit darstellen soll, sind die Summenabschlüsse um konzerninterne Beziehungen zu bereinigen. Diese Eliminierung konzerninterner Beziehungen vollzieht sich im Rahmen der Vollkonsolidierung anhand folgender vier Konsolidierungsschritte:
- Kapitalkonsolidierung
- Schuldenkonsolidierung
- Zwischenergebniseliminierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger