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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Summenabschluss

Der Summenabschluss ist ein vorbereitender Schritt für die Durchführung einer Vollkonsolidierung im Kontext der Erstellung des Konzern- bzw. Gesamtabschlusses. Für die Aufstellung des Summenabschlusses werden die Wertansätze des Jahresabschlusses der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Wertansätzen der Jahresabschlüsse der per Vollkonsolidierung einzubeziehenden Auslagerungen (verbundene Unternehmen) zusammenaddiert.

Die aufaddierten Bilanzen werden als Summenbilanz bezeichnet. Die Zusammenfassung der Ergebnisrechnung der Gebietskörperschaft mit den Gewinn- und Verlustrechnungen der Auslagerungen heißt Summenergebnisrechnung. Die Summenbilanz und die Summenergebnisrechnung werden in einem nächsten Schritt im Rahmen der (eigentlichen) Vollkonsolidierung um konzerninterne Beziehungen bereinigt, um darauf aufbauend den Gesamt- bzw. Konzernabschluss (inkl. Gesamt-/Konzernbilanz und Gesamt-/Konzernergebnisrechnung) aufzustellen.

Summenabschluss

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger