Die Summenbilanz ist im Kontext der Erstellung des
Gesamt- bzw.
Konzernabschlusses eine vorbereitende Maßnahme für die
Vollkonsolidierung der
Bilanz der
Gebietskörperschaft mit den Bilanzen der per Vollkonsolidierung in den Gesamt- bzw. Konzernabschluss einzubeziehenden
Auslagerungen (verbundene Unternehmen). Für die Erstellung der Summenbilanz werden die in den einzelnen Bilanzen ausgewiesenen, vereinheitlichten Werte zusammenaddiert.
Aufbauend auf der Summenbilanz werden konzerninterne Vorgänge und Sachverhalte (z.B.
Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen einzelnen Teilen des Konzerns) im Zuge von Konsolidierungsbuchungen eliminiert. Die Summenbilanz ist damit die Grundlage für die Erstellung der
Gesamt- bzw.
Konzernbilanz.