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Gesamtbilanz
Als Gesamtbilanz (auch: Konzernbilanz) bezeichnet man eine Komponente des
Gesamtabschlusses
einer
doppisch
buchenden,
öffentlichen Gebietskörperschaft
. Die Gesamtbilanz stellt in
konsolidierter
Form die
Vermögensrechnung
der Kernverwaltung und die Bilanzen der
Auslagerungen
der betreffenden Gebietskörperschaft dar. Die Gesamtbilanz zeichnet folglich ein Gesamtbild der
Vermögen
s- und
Schulden
situation des "
Konzerns Gebietskörperschaft
".
Nachfolgende Grafik stellt die Gesamtbilanz in den Gesamtzusammenhang des (
externen
) doppischen
Rechnungswesens
im Konzern Gebietskörperschaft.
Siehe hierzu auch:
-
Definition des Begriffs "Bilanz"
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
-
Finanzkennzahlen in der Doppik
© Andreas Burth, Marc Gnädinger