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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtbilanz

Als Gesamtbilanz (auch: Konzernbilanz) bezeichnet man eine Komponente des Gesamtabschlusses einer doppisch buchenden, öffentlichen Gebietskörperschaft. Die Gesamtbilanz stellt in konsolidierter Form die Vermögensrechnung der Kernverwaltung und die Bilanzen der Auslagerungen der betreffenden Gebietskörperschaft dar. Die Gesamtbilanz zeichnet folglich ein Gesamtbild der Vermögens- und Schuldensituation des "Konzerns Gebietskörperschaft".

Nachfolgende Grafik stellt die Gesamtbilanz in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft.

Die Gesamtbilanz in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Bilanz"
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger