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Forderung
Als Forderung bezeichnet man einen Zahlungsanspruch gegenüber einem Dritten. Forderungen werden auf der
Aktivseite
der
Bilanz
ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Sektor werden zwei Arten von Forderungen unterschieden:
-
privatrechtliche Forderungen
-
öffentlich-rechtliche Forderungen
Gegensatz:
Verbindlichkeit
.
Siehe hierzu auch:
-
Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
-
Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Forderungen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger