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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderung

Als Forderung bezeichnet man einen Zahlungsanspruch gegenüber einem Dritten. Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Sektor werden zwei Arten von Forderungen unterschieden:
- privatrechtliche Forderungen
- öffentlich-rechtliche Forderungen

Gegensatz: Verbindlichkeit.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger