Als privatrechtliche Forderung bezeichnet man das Recht, aufgrund eines Schuldverhältnisses von einem Dritten eine Zahlung verlangen zu können. Das der privatrechtlichen
Forderung zugrunde liegende Schuldverhältnis ergibt sich hierbei aus einem privatrechtlichen
Vertrag bzw. durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift.
Die privatrechtlichen Forderungen stellen eine Form des
Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.