Die Finanzvermögensstatistik (vollständiger Titel: Finanzvermögen des
öffentlichen Gesamthaushalts - Fachserie 14 Reihe 5.1) ist eine jährlich veröffentlichte
Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Die Finanzvermögensstatistik weist das Finanzvermögen der
Kernhaushalte von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden und den Trägen der gesetzlichen Sozialversicherung aus. Ebenfalls abgedeckt wird das
Finanzvermögen der jeweiligen
Extrahaushalte.
In der Finanzvermögensstatistik wird zwischen folgenden Arten des Finanzvermögens unterschieden:
- Bargeld und
Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Ausleihungen (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Sonstige Forderungen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Anteilsrechte
- Finanzderivate (Saldo)
Rechtsgrundlage für die Finanzvermögensstatistik ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).