Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Ausleihungen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ausleihungen

Ausleihungen sind im Kontext der Finanzvermögensstatistik Kredite, bei denen eine öffentliche Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) Kreditgeber ist. Ausleihungen bezeichnen folglich an Dritte vergebene Kredite, wobei diese Kredite direkt oder indirekt (d.h. unter Zwischenschaltung eines Vermittlers) gewährt werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob für die Ausleihungssumme Zinsen fällig werden oder nicht.

Zu den Ausleihungen zählen auch:
- Forderungen aus Finanzierungsleasing und Teilzahlungskauf
- Kredite, die als Sicherheit für die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen ausgezahlt werden
- in Form von Darlehen gewährte Leistungen an natürliche Personen (z. B. Arbeitgeber-,
  Wohnungsbau- und Sozialdarlehen)
- stille Beteiligungen
- rückzahlbare Einschlusszahlungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ohne
  Verbindlichkeiten von Kreditinstituten)

Ausleihungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger