Ausleihungen sind im Kontext der FinanzvermögensstatistikKredite, bei denen eine öffentliche Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) Kreditgeber ist. Ausleihungen bezeichnen folglich an Dritte vergebene
Kredite, wobei diese Kredite direkt oder indirekt (d.h. unter Zwischenschaltung eines Vermittlers) gewährt werden können. Hierbei ist es unerheblich, ob für die Ausleihungssumme Zinsen fällig werden oder nicht.
Zu den Ausleihungen zählen auch:
- Forderungen aus Finanzierungsleasing und Teilzahlungskauf
- Kredite, die als Sicherheit für die Erfüllung bestimmter Verpflichtungen ausgezahlt werden
- in Form von Darlehen gewährte Leistungen an natürliche Personen (z. B. Arbeitgeber-, Wohnungsbau- und Sozialdarlehen)
- stille Beteiligungen
- rückzahlbare Einschlusszahlungen im Zusammenhang mit
derivativen Finanzinstrumenten (ohne Verbindlichkeiten von Kreditinstituten)
Ausleihungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit dar.