Eine Beteiligung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen oder eine
Gebietskörperschaft
Anteile an einem Unternehmen hält und dieser Anteilsbesitz wiederum dauerhaft dem
Geschäfts- bzw. Verwaltungszweck dienen soll. Wie groß der gehaltene, prozentuale
Anteil an dem Unternehmen ist, ist hierbei unerheblich für das Vorliegen einer
Beteiligung.
Werden Unternehmensanteile rein zum Zweck einer Kapitalanlage gehalten, so handelt es
sich nicht um eine Beteiligung.
Gerade Kommunen nutzen bei ihrer Aufgabenerledigung häufig Beteiligungen,
wobei es mehrere Beteiligungsarten gibt. Verbreitet sind insb. rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe, rechtlich selbstständige Betriebe des
öffentlichen Rechts oder Beteiligungen an Betrieben des Privatrechts,
wie z.B. GmbHs oder AGs.