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Beteiligungssteuerung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Beteiligungssteuerung
Als Beteiligungssteuerung (auch: Beteiligungsmanagement) bezeichnet man das
zielgerichtete
Management der
Beteiligungen einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
durch die Verwaltung(spitze) bzw. die politischen Mandatsträger. Die
Organisations-/Verwaltungseinheit,
die für die Beteiligungssteuerung zuständig ist, heißt
Beteiligungsverwaltung. Die eigentliche
Steuerung der Beteiligungen (v.a. die strategische Steuerung) obliegt indes primär
den politischen Mandatsträgern (Volksvertreter) und den Mitgliedern der Verwaltungsspitze. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt
diese Entscheidungsträger.
Unter dem Beteiligungsbegriff werden sämtliche Formen des Eigentums an Betrieben und Gesellschaften summiert, welche
die betreffende Gebietskörperschaft mit dem
Ziel einer dauernden Verbindung unterhält. Die verschiedenen (öffentlichen) Fonds, Einrichtungen und Unternehmen,
an denen die Gebietskörperschaft dauerhaft beteiligt ist, können
hierbei ganz (d.h. zu 100%) oder zum Teil (z.B. zu 51%) im Eigentum der Gebietskörperschaft stehen.
Beteiligungen sind oftmals von signifikanter Bedeutung für die
Vermögens- und
Ertragslage einer Gebietskörperschaft. In der
Doppik werden die Beteiligungen im Rahmen des
Konzern-/Gesamtabschlusses mit der Kernverwaltung
konsolidiert, was potentiell zu einer Verbesserung der Informationsgrundlage zum Zweck der Beteiligungssteuerung beiträgt. Neben
dem Gesamtabschluss dient der sowohl in der Doppik als auch in der
Kameralistik aufzustellende
Beteiligungsbericht dem Zweck der Beteiligungssteuerung. Einige Gebietskörperschaften haben für die Beteiligungssteuerung darüber hinaus spezielle
Beteiligungsrichtlinien bzw.
Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) verabschiedet.
Inhaltliche Kernkomponenten der Beteiligungssteuerung sind die allgemeine Beteiligungsverwaltung, das
Beteiligungscontrolling und die Mandatsträgerbetreuung.
Die allgemeine Beteiligungsverwaltung befasst sich hierbei mit sämtlichen juristischen, politischen und organisatorischen Fragen,
die grundsätzlichen/allgemeinen Charakter haben (z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben).
Das Beteiligungscontrolling dient zur Aufbereitung steuerungs-/entscheidungsrelevanter Informationen zu den Beteiligungen für
die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze. Sofern für die Beteiligungen konkrete Zielvorgaben etabliert worden sind (inkl.
Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrades), kann das Beteiligungscontrolling auch Erfolgskontrollen durchführen.
Die Ziele können z.B. Umsatzziele,
Gewinnziele oder
Kostendeckungsziele sein. Ebenso kann es sich um
Sach- und
Wirkungsziele zur
Leistungserstellung der Beteiligungen handeln. Von zentraler Bedeutung im Kontext des Beteiligungscontrollings ist,
dass die Daten nicht nur erhoben werden, sondern auch tatsächlich regelmäßig an die Entscheidungsträger in übersichtlicher Form
berichtet werden
(Berichtswesen).
Ein steuernder Einfluss auf die Beteiligungen wird seitens einer Gebietskörperschaft u.a. auch darüber ausgeübt, dass politische Mandatsträger
(und oftmals auch leitende Verwaltungsmitarbeiter) in die Aufsichtsgremien der Beteiligungen entsandt werden. Diese in die Gremien
der Beteiligungen entsandten Entscheidungsträger werden im Rahmen der Mandatsträgerbetreuung z.B. in fachlichen und juristischen Fragen
unterstützt. Gegenstand der Mandatsträgerbetreuung können insofern z.B. Fachschulungen für politische Mandatsträger sein.
Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
Blog-Einträge zum Thema:
- Ganzheitliche und integrierte Konzernsteuerung in Kommunen - Entwicklungsstand, Probleme, Empfehlungen (Blog-Eintrag vom 6.10.2014)
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