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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungsverwaltung

Der Begriff der Beteiligungsverwaltung bezeichnet erstens die Gesamtheit aller verwaltenden Tätigkeiten, die von öffentlichen Verwaltungen im Kontext ihrer Beteiligungen ausgeführt werden und die insb. juristische, politische und organisatorische Grundsatzfragen zum Gegenstand haben (z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben). Die Beteiligungsverwaltung ist in diesem Sinne ein Aufgabenfeld der Beteiligungssteuerung.

Zweitens versteht man unter der Beteiligungsverwaltung diejenige Organisationseinheit einer öffentlichen Verwaltung, die für die verwaltungsseitigen Aufgaben der Beteiligungssteuerung zuständig ist. Neben den oben beschriebenen Aufgaben der Beteiligungsverwaltung hinsichtlich juristischen, politischen und organisatorischen Grundsatzfragen trägt die Organisationseinheit "Beteiligungsverwaltung" auch für das Beteiligungscontrolling und die Mandatsträgerbetreuung die Verantwortung. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt und überwacht die Beteiligungen unter fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten und ist der zentrale Ansprechpartner für diejenigen Entscheidungsträger, die für die eigentliche Beteiligungssteuerung verantwortlich sind (d.h. Verwaltungsspitze, politische Mandatsträger). Die Beteiligungsverwaltung hat in diesem Sinne die Aufgabe, die Entscheidungsträger in ihrer Steuerungsverantwortung für die Beteiligungen zu unterstützen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger