Der Begriff der Beteiligungsverwaltung bezeichnet erstens die Gesamtheit aller verwaltenden Tätigkeiten, die von öffentlichen Verwaltungen
im Kontext ihrer
Beteiligungen ausgeführt werden und die insb. juristische, politische und organisatorische Grundsatzfragen zum Gegenstand haben
(z.B. auch bürokratische Verwaltungsaufgaben). Die Beteiligungsverwaltung ist in diesem Sinne ein Aufgabenfeld der
Beteiligungssteuerung.
Zweitens versteht man unter der Beteiligungsverwaltung diejenige
Organisationseinheit einer öffentlichen Verwaltung, die für
die verwaltungsseitigen Aufgaben der Beteiligungssteuerung zuständig ist. Neben den oben beschriebenen Aufgaben der Beteiligungsverwaltung
hinsichtlich juristischen, politischen und organisatorischen Grundsatzfragen trägt die Organisationseinheit "Beteiligungsverwaltung" auch für das
Beteiligungscontrolling
und die Mandatsträgerbetreuung die Verantwortung. Die Beteiligungsverwaltung unterstützt und überwacht
die Beteiligungen unter fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten und ist der zentrale Ansprechpartner für diejenigen Entscheidungsträger, die
für die eigentliche Beteiligungssteuerung verantwortlich sind (d.h. Verwaltungsspitze, politische Mandatsträger).
Die Beteiligungsverwaltung hat in diesem Sinne die Aufgabe, die Entscheidungsträger in ihrer
Steuerungsverantwortung für die Beteiligungen zu unterstützen.