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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungscontrolling ist eine Komponente der Beteiligungssteuerung. Es dient zur Beschaffung, Auswertung und Bereitstellung von zukunftsbezogenen Informationen zu den einzelnen Beteiligungen für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung (Funktion eines Informationslieferanten). Die Berichterstattung an die Entscheidungsträger erfolgt im Rahmen eines institutionalisierten Berichtswesens.

Aufbauend auf der Definition konkreter Ziele (z.B. Output-Ziele, Wirkungsziele, Kostendeckungsziele, Umsatzziele) für die einzelnen Beteiligungen wird der Controlling-Regelkreis angestoßen (siehe Abbildung). Durch die Überwachung des anhand von Kennzahlen gemessenen Zielerreichungsgrades kann im Rahmen des Beteiligungscontrollings eine regelmäßige Erfolgskontrolle für die einzelnen Beteiligungen durchgeführt werden.

Controlling-Regelkreis

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger