Unter Anteilsrechten versteht man im Kontext der
FinanzvermögensstatistikForderungen, durch die Eigentumsrechte an Unternehmen bzw. Einrichtungen verbrieft sind. Mit Anteilsrechten ist zudem i.d.R. ein Anspruch auf einen
Gewinnanteil und an den Eigenmitteln im Liquidationsfall verbunden. Mittelbare
Beteiligungen und Beteiligungen an Stiftungen werden in der Finanzvermögensstatistik nicht erfasst.
Es wird in der Finanzvermögensstatistik unterschieden zwischen:
- Börsennotierte Aktien
- Nichtbörsennotierte Aktien
- Sonstige Anteilsrechte (z.B. Geschäftsanteile an GmbHs, Genossenschaften etc.; ohne Anteilsrechte an Sparkassen)
- Investmentzertifikate
Anteilsrechte stellen eine Form des
Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.