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Forderung, öffentlich-rechtliche
Öffentlich-rechtliche Forderungen bezeichnen Zahlungsansprüche/
Forderungen
, die aus der Festsetzung
öffentlich-rechtlicher Abgaben
(d.h. von
Gebühren
(
Verwaltungs-
und
Benutzungsgebühren
),
Beiträgen
,
Steuern
und steuerähnlichen Abgaben) resultieren.
Die
Finanzvermögensstatistik
unterscheidet zwischen zwei Arten öffentlich-rechtlicher Forderungen:
-
öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
-
übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen stellen eine Form des öffentlichen
Finanzvermögens
dar.
Gegensatz:
privatrechtliche Forderung
.
Siehe hierzu auch:
-
Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
-
Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
-
Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Forderungen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger