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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderung, öffentlich-rechtliche

Öffentlich-rechtliche Forderungen bezeichnen Zahlungsansprüche/Forderungen, die aus der Festsetzung öffentlich-rechtlicher Abgaben (d.h. von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen, Steuern und steuerähnlichen Abgaben) resultieren.

Die Finanzvermögensstatistik unterscheidet zwischen zwei Arten öffentlich-rechtlicher Forderungen:
- öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
- übrige öffentlich-rechtliche Forderungen

Die öffentlich-rechtlichen Forderungen stellen eine Form des öffentlichen Finanzvermögens dar.

Gegensatz: privatrechtliche Forderung.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger