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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderungen, übrige öffentlich-rechtliche

Unter den übrigen öffentlich-rechtlichen Forderungen versteht man im Kontext der Finanzvermögensstatistik öffentlich-rechtliche Forderungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktion und den entsprechenden Zahlungen entstehen und in den Forderungen aus Dienstleistungen nicht enthalten sind.

Das gilt z.B. für:
- Steuern
- Sozialbeiträge
- Forderungen der Krankenkasse an den Gesundheitsfonds

Die übrigen öffentlich-rechtlichen Forderungen stellen eine Form des öffentlichen Finanzvermögens dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger