Unter dem Begriff der Kapitalkonsolidierung versteht man eine
Konsolidierungsmethode bzw. einen Teilschritt im Rahmen der
Vollkonsolidierung, in dessen
Rahmen die zwischen verschiedenen Konzerneinheiten gehaltenen Beteiligungswerte und die korrespondierenden
Eigenkapitalwerte aufgerechnet werden.
Die Notwendigkeit der Kapitalkonsolidierung ergibt sich daraus, dass einerseits die "Mutter" im
Konzern Gebietskörperschaft (d.h. die Kernverwaltung der
Gebietskörperschaft) eine
Beteiligung an einer "Tochter" (z.B. ein zu 100% im Eigentum der Gebietskörperschaft stehendes
öffentliches Unternehmen) hält und diese im
Einzelabschluss der Kernverwaltung im
Vermögen darstellt sowie andererseits die Tochter zugleich in ihrem Einzelabschluss entsprechendes Eigenkapital ausweist. Da der
Gesamt-/Konzernabschluss den Konzern Gebietskörperschaft als eine wirtschaftliche Einheit darstellen und Doppelerfassungen ausschließen soll, sind derartige konzerninterne Kapitalverflechtungen zu eliminieren. Dies geschieht, indem die jeweiligen in den
Summenabschluss übernommenen Positionen im Zuge der Kapitalkonsolidierung aufgerechnet/eliminiert werden.