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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kapitalkonsolidierung

Unter dem Begriff der Kapitalkonsolidierung versteht man eine Konsolidierungsmethode bzw. einen Teilschritt im Rahmen der Vollkonsolidierung, in dessen Rahmen die zwischen verschiedenen Konzerneinheiten gehaltenen Beteiligungswerte und die korrespondierenden Eigenkapitalwerte aufgerechnet werden.

Die Kapitalkonsolidierung im Kontext der Vollkonsolidierung

Die Notwendigkeit der Kapitalkonsolidierung ergibt sich daraus, dass einerseits die "Mutter" im Konzern Gebietskörperschaft (d.h. die Kernverwaltung der Gebietskörperschaft) eine Beteiligung an einer "Tochter" (z.B. ein zu 100% im Eigentum der Gebietskörperschaft stehendes öffentliches Unternehmen) hält und diese im Einzelabschluss der Kernverwaltung im Vermögen darstellt sowie andererseits die Tochter zugleich in ihrem Einzelabschluss entsprechendes Eigenkapital ausweist. Da der Gesamt-/Konzernabschluss den Konzern Gebietskörperschaft als eine wirtschaftliche Einheit darstellen und Doppelerfassungen ausschließen soll, sind derartige konzerninterne Kapitalverflechtungen zu eliminieren. Dies geschieht, indem die jeweiligen in den Summenabschluss übernommenen Positionen im Zuge der Kapitalkonsolidierung aufgerechnet/eliminiert werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger