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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schuldenkonsolidierung

Als Schuldenkonsolidierung bezeichnet man eine Konsolidierungsmethode bzw. einen Teilschritt im Rahmen der Vollkonsolidierung. Bei der Schuldenkonsolidierung werden die zwischen verschiedenen Konzerneinheiten bestehenden Forderungen und korrespondierenden Verbindlichkeiten aufgerechnet.

Die Schuldenkonsolidierung im Kontext der Vollkonsolidierung

Die Notwendigkeit der Schuldenkonsolidierung ergibt sich daraus, dass der Gesamt-/Konzernabschluss den Konzern Gebietskörperschaft als eine (fiktive) rechtliche Einheit darstellen soll. Da eine rechtliche Einheit keine Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegen sich selbst haben kann, ist es folglich erforderlich, Verbindlichkeiten und Forderungen, die einzelne Konzerneinheiten gegenüber anderen Konzerneinheiten haben (z.B. Forderung der Kernverwaltung der Gebietskörperschaft gegenüber einer Konzerntochter, wobei die Konzerntochter eine entsprechende Verbindlichkeit in ihrem Einzelabschluss ausweist), zu eliminieren. Die Eliminierung derartiger konzerninterner Verflechtungen erfolgt mittels der Schuldenkonsolidierung, indem die im Summenabschluss ausgewiesenen, korrespondierenden Forderungs- bzw. Verbindlichkeitspositionen gegeneinander aufgerechnet werden. Im Ergebnis weist der Gesamt-/Konzernabschluss nur noch Forderungen und Verbindlichkeiten aus, die der Konzern Gebietskörperschaft gegenüber konzernexternen/konzernfremden Wirtschaftssubjekten hat.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger