Als Schuldenkonsolidierung bezeichnet man eine
Konsolidierungsmethode bzw. einen Teilschritt im Rahmen der
Vollkonsolidierung. Bei der Schuldenkonsolidierung werden die zwischen verschiedenen Konzerneinheiten bestehenden
Forderungen und korrespondierenden
Verbindlichkeiten aufgerechnet.
Die Notwendigkeit der Schuldenkonsolidierung ergibt sich daraus, dass der
Gesamt-/Konzernabschluss den
Konzern Gebietskörperschaft als eine (fiktive) rechtliche Einheit darstellen soll. Da eine rechtliche Einheit keine Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegen sich selbst haben kann, ist es folglich erforderlich, Verbindlichkeiten und Forderungen, die einzelne Konzerneinheiten gegenüber anderen Konzerneinheiten haben (z.B. Forderung der Kernverwaltung der Gebietskörperschaft gegenüber einer Konzerntochter, wobei die Konzerntochter eine entsprechende Verbindlichkeit in ihrem
Einzelabschluss ausweist), zu eliminieren. Die Eliminierung derartiger konzerninterner Verflechtungen erfolgt mittels der Schuldenkonsolidierung, indem die im
Summenabschluss ausgewiesenen, korrespondierenden Forderungs- bzw. Verbindlichkeitspositionen gegeneinander aufgerechnet werden. Im Ergebnis weist der Gesamt-/Konzernabschluss nur noch Forderungen und Verbindlichkeiten aus, die der Konzern Gebietskörperschaft gegenüber konzernexternen/konzernfremden Wirtschaftssubjekten hat.