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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Konzernfinanzrechnung

Als Konzernfinanzrechnung (auch: Gesamtfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man eine Komponente des Konzernabschlusses. Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und Auszahlungen aller in den Konzernabschluss einzubeziehenden Auslagerungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Konzernfinanzrechnung wird für ein Rechnungsjahr erstellt. Die Struktur der Konzernfinanzrechnung richtet sich nach der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung.

Die Konzernfinanzrechnung ist vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Nachfolgende Grafik stellt die Konzernfinanzrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft.

Die Konzernfinanzrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger