Als Konzernfinanzrechnung (auch: Gesamtfinanzrechnung, konsolidierte Finanzrechnung) bezeichnet man eine
Komponente des Konzernabschlusses.
Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und
Auszahlungen aller in den Konzernabschluss einzubeziehenden
Auslagerungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Konzernfinanzrechnung wird
für ein Rechnungsjahr erstellt.
Die Struktur der Konzernfinanzrechnung richtet sich nach der Struktur der
Finanzrechnung des
Jahresabschlusses der Kernverwaltung.
Die Konzernfinanzrechnung ist vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns
in der Privatwirtschaft.