Nachfolgende Abbildung zeigt, wie die Finanzrechnung und die
Bilanz/Vermögensrechnung
im Sinne der Drei-Komponenten-Rechnung zusammenhängen. Die Verknüpfung besteht hierbei darin, dass der in der Finanzrechnung ausgewiesene positive/negative
Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen die Bilanzposition
"Liquide Mittel" (eine Unterposition des
Umlaufvermögens) erhöht/mindert.
Zusätzlich zur Finanzrechnung für die Gesamtverwaltung sind im Zuge des Jahresabschlusses
auch Finanzrechnungen für einzelne Teilbereiche (z.B.
Produktbereich,
Produktgruppe) aufzustellen.
Man spricht in diesem Kontext von sog.
Teilfinanzrechnungen.
Die Finanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht der des
Finanzhaushalts,
welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt.
Allerdings wurden im kommunalen
Haushaltsrecht
einiger Länder Abweichungen von dieser Regel etabliert.
Drei Länder lassen im kommunalen Haushaltsrecht eine indirekte Ermittlung des Finanzhaushaltes zu.
Daher sind sie gezwungen die Finanzrechnung ausführlich zu regeln und können nicht im Haushaltsrecht
auf die Gliederung des Finanzhaushaltes verweisen. Um einen konsistenten
Soll-Ist-Vergleich
im Bereich der Einzahlungen und Auszahlungen darstellen zu
können wird von wissenschaftlicher Seite zuweilen gefordert, dass die entsprechenden
Regelungen aufeinander abgestimmt werden sollen.
Der Ausgleich von Finanzhaushalt und Finanzrechnung in Einzahlungen und Auszahlungen ist in einigen Ländern Teil der
Haushaltsausgleichsregelungen.
In diesem Kontext ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Ausgleich von Finanzhaushalt und Finanzrechnung in der
Doppik wegen der
ressourcenverbrauchsorientierten
Konzeption des neuen
Haushalts- und
Rechnungswesens
eher sekundären Charakter hat und v.a. der
Liquiditätssicherung
dient. Zentral ist vor dem Hintergrund des ethischen Leitbilds der
Generationengerechtigkeit
vielmehr der Ausgleich von
Ergebnishaushalt und
Ergebnisrechnung.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau der Finanzrechnung gemäß Leittext der Innenministerkonferenz: