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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzrechnung

Die Finanzrechnung (z.T. auch: Gesamtfinanzrechnung) erfasst die realisierten Zahlungsströme (Cash-Flows) innerhalb eines Rechnungsjahrs, d.h. die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Die Finanzrechnung ist Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Das kaufmännische Gegenstück zur Finanzrechnung ist die Kapitalflussrechnung. Die Finanzrechnung dient v.a. Rechnungslegungszwecken.

Nachfolgende Abbildung zeigt, wie die Finanzrechnung und die Bilanz/Vermögensrechnung im Sinne der Drei-Komponenten-Rechnung zusammenhängen. Die Verknüpfung besteht hierbei darin, dass der in der Finanzrechnung ausgewiesene positive/negative Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen die Bilanzposition "Liquide Mittel" (eine Unterposition des Umlaufvermögens) erhöht/mindert.

Die Finanzrechnung in der Drei-Komponenten-Rechnung

Zusätzlich zur Finanzrechnung für die Gesamtverwaltung sind im Zuge des Jahresabschlusses auch Finanzrechnungen für einzelne Teilbereiche (z.B. Produktbereich, Produktgruppe) aufzustellen. Man spricht in diesem Kontext von sog. Teilfinanzrechnungen.

Die Finanzrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht der des Finanzhaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung darstellt. Allerdings wurden im kommunalen Haushaltsrecht einiger Länder Abweichungen von dieser Regel etabliert. Drei Länder lassen im kommunalen Haushaltsrecht eine indirekte Ermittlung des Finanzhaushaltes zu. Daher sind sie gezwungen die Finanzrechnung ausführlich zu regeln und können nicht im Haushaltsrecht auf die Gliederung des Finanzhaushaltes verweisen. Um einen konsistenten Soll-Ist-Vergleich im Bereich der Einzahlungen und Auszahlungen darstellen zu können wird von wissenschaftlicher Seite zuweilen gefordert, dass die entsprechenden Regelungen aufeinander abgestimmt werden sollen.

Die im Kontext des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses aufgestellte Finanzrechnung wird als Gesamt- bzw. Konzernfinanzrechnung bezeichnet. In der Gesamt- bzw. Konzernfinanzrechnung wird die Finanzrechnung der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Kapitalflussrechnungen der Auslagerungen in konsolidierter Form zusammengefasst.

Untenstehende Grafik stellt die Finanzrechnung in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft.

Die Finanzrechnung in der Doppik

Der Ausgleich von Finanzhaushalt und Finanzrechnung in Einzahlungen und Auszahlungen ist in einigen Ländern Teil der Haushaltsausgleichsregelungen. In diesem Kontext ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Ausgleich von Finanzhaushalt und Finanzrechnung in der Doppik wegen der ressourcenverbrauchsorientierten Konzeption des neuen Haushalts- und Rechnungswesens eher sekundären Charakter hat und v.a. der Liquiditätssicherung dient. Zentral ist vor dem Hintergrund des ethischen Leitbilds der Generationengerechtigkeit vielmehr der Ausgleich von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau der Finanzrechnung gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Finanzrechnung in der Doppik - Einzahlungen und Auszahlungen

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger