Im internen Rechnungswesen ist die
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
für die Abbildung des Ressourcenverbrauchs in Form von Kosten zuständig.
Eine Hauptmotivation zur Abbildung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch (und damit auch ein Hauptgrund für die Reform
des Haushalts- und Rechnungswesens) besteht darin, hierüber die
Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft abzubilden.
So gilt ein Haushalt, der in Erträgen (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch)
ausgeglichen
ist, als generationengerecht. Umgekehrt gilt, dass auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird, wenn die Erträge
nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken
("jede Generation sollte nur so viele Ressourcen verbrauchen wie sie auch selbst erwirtschaftet"). Dieser Grundgedanke findet sich auch im doppischen
Haushaltsrecht wieder, das den Haushaltsausgleich an die
Ausgeglichenheit von Erträgen und Aufwendungen koppelt.
Im Gegensatz zur Doppik ist die
Kameralistik
nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es
in der Kameralistik aufgrund fehlender Datenbasis streng genommen nicht möglich, Aussagen hinsichtlich der Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft zu treffen.