Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Ressourcenverbrauchskonzept (RVK)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ressourcenverbrauchskonzept (RVK)

Als Ressourcenverbrauchskonzept (RVK) bezeichnet man das grundsätzliche Denkmodell, dem das Neue Öffentliche Haushalts- und Rechnungswesen (NÖHR) auf Basis der Doppik zugrunde liegt. Kerngedanke des Ressourcenverbrauchskonzepts ist, dass das gesamte Ressourcenaufkommen (= Erträge) und der gesamte Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen bzw. Kosten) im Haushalts- und Rechnungswesen (internes als auch externes Rechnungswesen) erfasst und abgebildet werden sollen.

Die oben angesprochene Erfassung und Abbildung des Ressourcenaufkommens bzw. Ressourcenverbrauchs erfolgt im doppischen Haushaltsplan (= Haushaltswesen) durch den Ergebnishaushalt bzw. die einzelnen Teilergebnishaushalte sowie ggf. durch eine freiwillig erstellte Planbilanz.

Im Jahresabschluss (= externes Rechnungswesen) erfolgt die Erfassung und Abbildung in der Bilanz, in der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen.

Im internen Rechnungswesen ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die Abbildung des Ressourcenverbrauchs in Form von Kosten zuständig.

Eine Hauptmotivation zur Abbildung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch (und damit auch ein Hauptgrund für die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens) besteht darin, hierüber die Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft abzubilden. So gilt ein Haushalt, der in Erträgen (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) ausgeglichen ist, als generationengerecht. Umgekehrt gilt, dass auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet wird, wenn die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken ("jede Generation sollte nur so viele Ressourcen verbrauchen wie sie auch selbst erwirtschaftet"). Dieser Grundgedanke findet sich auch im doppischen Haushaltsrecht wieder, das den Haushaltsausgleich an die Ausgeglichenheit von Erträgen und Aufwendungen koppelt.

Im Gegensatz zur Doppik ist die Kameralistik nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es in der Kameralistik aufgrund fehlender Datenbasis streng genommen nicht möglich, Aussagen hinsichtlich der Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu treffen.

Gegensatz: Geldverbrauchskonzept.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger