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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Internes Rechnungswesen

Das interne Rechnungswesen bezeichnet den Teil des Rechnungswesens einer Gebietskörperschaft oder eines Unternehmens, der sich primär an organisationsinterne Adressaten richtet. Derartige organisationsinterne Adressaten sind z.B. im Falle einer Gebietskörperschaft die Verwaltungsmitarbeiter und z.T. auch die Mitglieder der Volksvertretung. Das interne Rechnungswesen dient der Steuerung der Verwaltung.

Wichtigster Teil des internen Rechnungswesens in der erweiterten Kameralistik sowie in der Doppik ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

Untenstehende Abbildung stellt die Kernkomponenten des internen Rechnungswesens in der Doppik den Kernkomponenten des externen Rechnungswesens und des Haushaltswesens in der Doppik gegenüber.

Das interne Rechnungswesen in der Doppik

Gegensatz: externes Rechnungswesen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
- Zitate zum Thema "Buchführung | Rechnungswesen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger