Die Planbilanz ist in der
Doppik eine
Bilanz, die zu einem bestimmten Stichtag in der Zukunft die voraussichtliche Höhe der einzelnen Bilanzpositionen
ausweist. Regelmäßig interessant kann etwa die voraussichtliche Veränderung des
Eigenkapitals sein.
Das doppische
Haushaltsrecht schreibt die Aufstellung einer Planbilanz nicht zwingend vor.
Gebietskörperschaften
können sie jedoch freiwillig aufstellen (z.B. im Rahmen der Haushaltsplanung).
Untenstehende Abbildung stellt die Planbilanz in den Gesamtzusammenhang des doppischen
Haushalts- und
Rechnungswesens der Kernverwaltung.