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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Planbilanz

Die Planbilanz ist in der Doppik eine Bilanz, die zu einem bestimmten Stichtag in der Zukunft die voraussichtliche Höhe der einzelnen Bilanzpositionen ausweist. Regelmäßig interessant kann etwa die voraussichtliche Veränderung des Eigenkapitals sein.

Das doppische Haushaltsrecht schreibt die Aufstellung einer Planbilanz nicht zwingend vor. Gebietskörperschaften können sie jedoch freiwillig aufstellen (z.B. im Rahmen der Haushaltsplanung).

Untenstehende Abbildung stellt die Planbilanz in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens der Kernverwaltung.

Die Planbilanz in der Doppik

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger