Das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit ist ein ethisches Leitbild. Intergenerative Gerechtigkeit lässt sich operabel überprüfbar nur als
interperiodische Gerechtigkeit definieren. Die interperiodische Gerechtigkeit ist demnach eine erforderliche Weiterentwicklung des Prinzips der
intergenerativen Gerechtigkeit.
Das aus dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit abgeleitete Prinzip der interperiodischen Gerechtigkeit erfordert grundsätzlich den
Ausgleich von
Ressourcenaufkommen und
Ressourcenverbrauch in jeder Periode
(z.B.
Haushaltsjahr oder Zeitraum der
mittelfristigen Planung).
Bezogen auf ein Haushaltsjahr bedeutet dies, dass per Definition immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt wird, wenn das im Haushaltsjahr
erwirtschaftete Ressourcenaufkommen nicht ausreicht, um den Ressourcenverbrauch dieser Periode zu decken.
Die traditionelle Kameralistik ist aufgrund ihres
geldverbrauchsorientierten Charakters nicht in der Lage, Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen abzubilden. Die Kameralistik beschränkt sich auf
Einnahmen und
Ausgaben und damit auf Zahlungsströme. Der
Saldo aus diesen Zahlungsströmen sagt indes nichts aus über die intergenerative Gerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft. So ist es denkbar, dass trotz eines kameralen
Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben in der betrachteten Rechnungsperiode auf Kosten künftiger Generationen gelebt wurde. Umgekehrt ist es ebenso möglich, dass ungeachtet eines Defizits (d.h. Ausgaben größer als Einnahmen) tatsächlich eine intergenerativ gerechte
Haushaltspolitik betrieben wurde. In der traditionellen Kameralistik
steuern Politik und Verwaltung folglich in Bezug auf das ethische Leitbild der intergenerativen Gerechtigkeit "im Dunkeln".
In der Doppik
werden der Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen demgegenüber in Form von
Aufwand und
Ertrag
vollständig erfasst und einander gegenübergestellt. Dem Grundsatz der
intergenerativen Gerechtigkeit wird per Definition damit immer dann genügt, wenn
Ergebnishaushalt
und Ergebnisrechnung
in Erträgen und Aufwendungen
ausgeglichen sind.
Teilweise wird in diesem Kontext auch speziell der Ausgleich von
ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen
gefordert (d.h. ausgeglichenes ordentliches Ergebnis),
um außerordentliche Vorgänge (z.B. auch Erträge/Aufwendungen aus
Vermögensveräußerungen) herauszurechnen und um die
Kenngröße damit z.B. weniger manipulierbar zu machen.
Aus dem ethischen Leitbild der intergenerativen Gerechtigkeit leitet sich auch die Notwendigkeit von
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ab.
So wird in der Doppik - wie bereits beschrieben - per Definition immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt, wenn Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung in
(ordentlichen) Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen sind. Die Haushaltskonsolidierung zielt darauf ab, das
Haushaltsdefizit vollständig
abzubauen, um damit die Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft wiederherzustellen.