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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltskonsolidierung

Der Begriff der Haushaltskonsolidierung (auch kurz: Konsolidierung) ist definiert als die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, das bestehende Haushaltsdefizit abzubauen oder ein drohendes Haushaltsdefizit abzuwenden, die Nettoneuverschuldung zu verringern und/oder den Schuldenstand zu reduzieren. Der Begriff wird hierbei v.a. im Kontext von Maßnahmen zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs (d.h. einem angestrebten, kompletten Abbau des Haushaltsdefizits) gebraucht. Hauptziel der Haushaltskonsolidierung ist die Wiedererlangung und dauerhafte Aufrechterhaltung haushalts- und finanzpolitischer Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger Generationen. Damit geht systemimmanent die Sicherstellung der steten Aufgabenwahrnehmung einher. Diese ist nur dann dauerhaft gewährleistet, wenn der Haushaltsausgleich regelmäßig gelingt.

Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können grundsätzlich sowohl an der Einnahmen-/Ertragsseite als auch der Ausgaben-/Aufwandsseite ansetzen. Beispiele für einnahme-/ertragsbezogene Konsolidierungsmaßnahmen sind Steuer-, Beitrags- und Gebührenerhöhungen. Ausgabe-/aufwandsbezogene Maßnahmen sind beispielsweise die Umschuldung (zur Verringerung der Zinsausgaben/des Zinsaufwands), im kommunalen Bereich die Schließung freiwilliger Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Hallenbäder) und die Hinauszögerung/Vermeidung von Investitionen und den damit einhergehenden Folgelasten. Grundsätzlich denkbar sind auch Einsparungen im Personalbereich durch Einstellungsstopps, Ausnutzung der natürlichen Fluktuation, Entlassungen oder Lohn- und Gehaltskürzungen. Zur Bestimmung konkreter ausgabe-/aufwandsseitiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen kommen zumeist sog. Haushaltskonsolidierungsmethoden zum Einsatz. Zu nennen sind in diesem Kontext insb. die Rasenmäher-Methode, die Aufgabenkritik und das Benchmarking.

Haushaltskonsolidierung: Vollständiger Abbau des Haushaltsdefizits

Die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung ergibt sich zunächst aus rechtlicher Perspektive aus dem Haushaltsrecht, das das dauerhafte Erreichen des Haushaltsausgleichs vorschreibt. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind hierbei von der betreffenden öffentlichen Gebietskörperschaft insb. immer dann zu ergreifen, wenn die Gebietskörperschaft dieser Vorschrift aktuell nicht genügt (d.h. der Haushalt ist derzeit nicht ausgeglichen) oder wenn dieser Zustand auf absehbare Zeit droht (d.h. der Haushalt ist zwar (noch) ausgeglichen, aber perspektivisch droht, z.B. aufgrund rückläufiger Einnahmen/Erträge, ein Haushaltsdefizit).

Die beschriebene Rechtsvorschrift zur Verpflichtung des dauerhaften Erreichens des Haushaltsausgleichs hat ihren Ursprung ihrerseits im ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit. Demnach soll jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen wie sie auch selbst erwirtschaftet. Wird diesem Leitbild entsprochen, so ist sichergestellt, dass kein Leben auf Kosten künftiger Generationen praktiziert wird. Im doppischen Haushaltsrecht findet sich das Leitbild der Generationengerechtigkeit konkret in der Verpflichtung wieder, Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung in Erträgen (= Ressourcenaufkommen einer Periode) und Aufwendungen (= Ressourcenverbrauch einer Periode) auszugleichen. Ist der Haushalt einer Gebietskörperschaft folglich in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen, so wird per Definition in Höhe des Defizits auf Kosten künftiger Generationen gelebt. Die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zielen folglich darauf ab, die Generationengerechtigkeit der Haushalts- und Finanzpolitik wiederherzustellen.

Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können, sind in einigen Bundesländern zur Aufstellung eines sog. Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Im Haushaltssicherungskonzept ist darzustellen, durch welche konkreten Maßnahmen das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf im Laufe der kommenden Haushaltsjahre zurückgeführt werden soll.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger