Mittels der Finanzpolitik kann der Staat u.a. Einfluss auf den konjunkturellen Zustand der Wirtschaft nehmen. Die Einflussnahme erfolgt hierbei i.d.R.
antizyklisch, d.h. in konjunkturellen Schwächephasen wird durch Einnahmesenkungen und Ausgabesteigerungen die Konjunktur gefördert
(expansive Finanzpolitik) bzw. in
konjunkturellen Stärkephasen durch Einnahmesteigerungen und Ausgabesenkungen gebremst
(restriktive Finanzpolitik).
Ziel ist es, ein möglichst stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum
(mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen) zu bewirken; starke konjunkturelle Schwankungen (z.B. tiefe Rezession, überhitzende Konjunktur) sollen
verhindert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der sog.
antizyklischen Finanzpolitik.
Die Finanzpolitik ist auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium angesiedelt. Auf Ebene der Länder ist
dies entsprechend bei den jeweiligen Landesfinanzministerien der Fall. In den Kommunen
liegt die örtliche Finanzpolitik im Verantwortungsbereich der Kämmereien.
Den oben genannten Exekutivorganen sind auf parlamentarischer Ebene in der Regel
Haushalts-
und Finanzausschüsse mit größtenteils deckungsgleichen Zuständigkeiten gegenübergestellt.
Diese Ausschüsse spielen bei der Gestaltung der Finanzpolitik eine nicht minder wichtige Rolle.
Grundsätzlich obliegt es allerdings nicht alleine einer kleinen ausgewählten Gruppe der politisch Verantwortlichen
(wie einem Ausschuss) über finanzpolitische Fragen zu befinden. Die Finanzpolitik obliegt vielmehr allen
Parlamentsmitgliedern (Bund, Länder) bzw. Rats-/Kreistagsmitgliedern (Kommunen).