Als Steuerpolitik bezeichnet man erstens aus staatlicher Sicht die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen, die die Gestaltung des
Steuersystems betreffen. Die Steuerpolitik dient
fiskalpolitischen,
wirtschaftspolitischen und sonstigen gesellschaftlichen Zwecken.
Aus fiskalpolitischer Sicht zielt die Steuerpolitik eines Staates
v.a. auf die Verstetigung oder Steigerung der
Steuereinnahmen bzw.
-erträge ab. Im wirtschaftspolitischen Sinne können z.B. wachstumspolitische
Ziele verfolgt werden. Nicht zuletzt können über die Steuerpolitik auch viele weitere gesellschaftspolitische Zwecke verfolgt
werden (z.B. Einsatz von
Lenkungssteuern (z.B.
Tabaksteuer), um hierüber beim Bürger ein bestimmtes Verhalten zu bewirken (z.B. Aufhören mit Rauchen)). Ebenso denkbar ist
die Verfolgung bevölkerungspolitischer Ziele (z.B. finanzieller Anreiz zum Kinderkriegen durch Kinderfreibeträge).
An steuerpolitischen Instrumenten stehen dem Staat z.B. zur Verfügung: Abschaffung/Einführung einer Steuer, Änderung der
Steuerbemessungsgrundlage, Änderung des
Steuersatzes, Abschaffung/Einführung bzw. Änderung von
Steuerfreigrenzen und
Steuerfreibeträgen,
Abschaffung/Einführung von Ausnahmetatbeständen.
Zweitens versteht man unter dem Begriff der Steuerpolitik aus Sicht eines Steuerpflichtigen (der Begriff wird hier vornehmlich
im unternehmerischen Kontext verwendet) die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die die Steuerschuld im Rahmen der steuerrechtlichen
Möglichkeiten minimiert werden soll. Steuerpolitische Maßnahmen werden insb. durch die Ausnutzung steuerrechtlicher Wahlrechte
umgesetzt (z.B. Wahl der
Abschreibungsmethode).