Die Steuerbemessungsgrundlage (auch kurz: Bemessungsgrundlage) ist derjenige Wert, auf den der
Steuersatz angewendet wird. Aus Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt sich die festzusetzende
Steuer.
Beispiele: Die Steuerbemessungsgrundlage für die
Hundesteuer ist die Anzahl gehaltener Hunde. Die Steuerbemessungsgrundlage im Falle der
Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen.