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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine von den Gemeinden erhobene direkte Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Befreiungen von der Zahlung der Hundesteuer sind in bestimmten Fällen (z.B. Polizeihunde, Blindenhunde) vorgesehen. Weitere Details regelt die Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Die Hundesteuer gehört zu den Gemeindesteuern sowie zu den Bagatellsteuern.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
  11.3.2017)

- Auf dem Holzweg (Blog-Eintrag vom 23.1.2017)
- Steuersätze der Hundesteuer in den Städten ab 50.000 Einwohnern (Blog-Eintrag vom 16.10.2016)
- Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)

- Urteil zur kommunalen Hundesteuer (Blog-Eintrag vom 12.9.2013)
- Hundesteuer-Einnahmen 2011 im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 28.10.2012)
- Steigerung der Hundesteuereinnahmen in den Jahren 2007 bis 2010 (Blog-Eintrag vom 2.10.2011)
- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger