Die Hundesteuer ist eine von den Gemeinden erhobene direkte Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird.
Befreiungen von der Zahlung der Hundesteuer sind in bestimmten Fällen (z.B. Polizeihunde, Blindenhunde) vorgesehen. Weitere Details regelt die Hundesteuer-Satzung der jeweiligen Gemeinde.