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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bagatellsteuern

Bagatellsteuern sind Steuern, deren Steueraufkommen vergleichsweise gering ist. Der Erhebungsaufwand ist demgegenüber häufig relativ hoch. Die Erzielung von Einnahmen ist bei diesen Steuern häufig eher Nebenzweck, was nach der Abgabenordnung auch zulässig ist. Ziel der Bagatellsteuern kann die Entfaltung gewisser, politisch erwünschter Steuerungswirkungen sein.

Beispiele für Bagatellsteuern sind: Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Hundesteuer.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (z.B. Jagdsteuer, Zweitwohnungsteuer)
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
  11.3.2017)

- Steuersätze der Hundesteuer in den Städten ab 50.000 Einwohnern (Blog-Eintrag vom 16.10.2016)
- Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)

- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger