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Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich
Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich
3. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die
Hundesteuer zählt eher zu den aufkommensschwächeren Steuern der Städte und Gemeinden in Deutschland. Dennoch handelt es sich
um eine durchaus relevante Steuer, zumal sie von einem Großteil der Städte und Gemeinden erhoben wird. Sie kann in diesem Sinne
auch einen (vergleichsweise kleinen) Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte leisten. Neben dem Generieren von Einnahmen
dient die Hundesteuer im Sinne einer
Lenkungssteuer auch dazu, das Verhalten der Bürger zu beeinflussen (z.B. weniger Kampfhunde
durch höhere Steuersätze für die betreffenden Hunderassen).
Das Gesamtaufkommen aus der Hundesteuer beläuft sich im Jahr 2015 in den Kommunen der 13 Flächenländer auf 305,44 Mio. Euro. Dies
entspricht 4,06 Euro je Einwohner. Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Hundesteuer verzeichnen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen (5,85 Euro
je Einwohner) und Schleswig-Holstein (5,32 Euro je Einwohner). Am wenigsten nehmen die Kommunen der Länder Bayern (2,15 Euro je
Einwohner) und Sachsen (2,50 Euro je Einwohner) ein.
Das Gesamtaufkommen der Hundesteuer hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Es wuchs von 202,22 Mio. Euro im Jahr 2003 auf
305,44 Mio. Euro im Jahr 2015. Dies entspricht einem Anstieg um 51,04 Prozent.
Wie bereits zuvor erwähnt, kann auch durch die Hundesteuer ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Eine Auflistung
von Beispielen hundesteuerbezogener Konsolidierungsmaßnahmen finden Sie unter dem nachfolgend verlinkten Blog-Eintrag.
» Steigerung der Hundesteuereinnahmen in den Jahren 2007 bis 2010, Blog-Eintrag vom 2. Oktober 2011
Autor: Marc Gnädinger
Zusätzliche Informationen zu den Steuereinnahmen der Kommunen in Deutschland können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. unter folgendem Link abrufen.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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