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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Lenkungssteuer

Eine Lenkungssteuer ist eine Steuer, mit der der Staat (neben der Einnahmeerzielung) v.a. beabsichtigt, das Verhalten der Bürger über steuerliche Anreize in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen. So dient z.B. die Tabaksteuer dazu, die Bürger dazu anzuhalten, weniger oder gar nicht zu rauchen.

Beispiele für Lenkungssteuern: Alkopopsteuer, Tabaksteuer.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger