Die Alkopopsteuer (AlkopopSt) ist eine Verbrauchsteuer,
deren Steueraufkommen
dem Bund zufließt. Steuergegenstand sind alkoholhaltige Süßgetränke (sog. Alkopops).
Ziel
der Alkopopsteuer ist v.a. der Schutz junger Menschen. Es handelt sich insofern in der Tendenz um eine
Lenkungssteuer, bei der die Erzielung von
Einnahmen nicht der Hauptzweck ist.