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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steueraufkommen

Der Begriff des Steueraufkommens bezeichnet die Summe der Einnahmen bzw. Erträge, die einer einzelnen Gebietskörperschaft (z.B. nur der Bund), einer Gruppe von Gebietskörperschaften (z.B. nur die Gemeinden in Bayern) oder der Gesamtheit aller Gebietskörperschaften eines Staates (d.h. die Gesamtheit aus Bund, Ländern und Kommunen) in einem bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr, ein Quartal, ein Monat) aus einer Steuer (z.B. nur Energiesteuer), aus einer Gruppe von Steuern (z.B. nur Gemeinschaftsteuern) oder aus der Gesamtheit aller Steuern zugeflossen sind. Das Steueraufkommen dient zur Finanzierung der öffentlichen Leistungserstellung.

Das gesamte Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus verschiedenen Steuerarten zusammen. Die nach ihrem Steueraufkommen wichtigsten Steuerarten sind die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.

Das vom deutschen Staat generierte Steueraufkommen wird einer Steuerverteilung unterzogen. Demnach fließt das Steueraufkommen aus den Gemeinschaftsteuern anteilig Bund, Ländern und Gemeinden zu. Das Steueraufkommen aus den Bundessteuern verbleibt beim Bund, das aus den Landessteuern bei den Ländern. Das Aufkommen aus den Gemeindesteuern steht den Gemeinden zu. Einzige Ausnahme unter den Gemeindesteuern ist die Gewerbesteuer, die aufgrund der Gewerbesteuerumlage, welche Bund und Ländern zufließt, auch als heimliche Gemeinschaftsteuer bezeichnet werden kann.

Das Aufkommen aus den zuvor genannten Gruppen (Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern) wird ferner im Rahmen der Finanzausgleichssysteme (Länderfinanzausgleich und Kommunaler Finanzausgleich) teilweise weiter zwischen den Gebietskörperschaften umverteilt. Ferner führt der Bund einen Teil seines Steueraufkommens an die Europäische Union (EU) ab.

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger