Bis zum 30.6.2009 war auch die Kraftfahrzeugsteuer eine Landessteuer.
Sie ist seit dem 1.7.2009 eine Bundessteuer, wenngleich die Länder
zum Ausgleich für die wegfallenden Steuereinnahmen vom Bund Finanzmittel in Form der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation transferiert bekommen (siehe hierzu der unten verlinkte Blog-Eintrag vom 6.5.2016).