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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schenkungsteuer (SchenkSt)

Die Schenkungsteuer (SchenkSt) ist eine Steuer, die die Erbschaftsteuer ergänzt und verhindern soll, dass durch Schenkung unter Lebenden die Erbschaftsteuer umgangen wird. Zu versteuern ist der steuerpflichtige Erwerb durch die Schenkung, d.h. die Bereicherung des Beschenkten, soweit der Erwerb nicht steuerfrei ist. Das Aufkommen an der Schenkungsteuer fließt den Ländern zu.

Siehe auch:
- Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"



Weitere Informationen:
» Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
» Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger