Die Schenkungsteuer (SchenkSt) ist eine
Steuer, die die
Erbschaftsteuer ergänzt
und verhindern soll, dass durch Schenkung unter Lebenden die Erbschaftsteuer umgangen wird. Zu versteuern ist der
steuerpflichtige Erwerb durch die Schenkung, d.h. die Bereicherung des Beschenkten, soweit der Erwerb nicht steuerfrei ist.
Das Aufkommen an der Schenkungsteuer fließt den Ländern zu.