Die Feuerschutzsteuer (FeuerschSt) ist eine
Steuer,
deren Steuergegenstand die Entgegennahme von Versicherungsentgelten aus
Feuerversicherungen (inkl. Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen) darstellt. Ferner können Versicherungen auf Wohngebäude und den Hausrat
feuerschutzsteuerpflichtig sein, sofern diese Versicherungen teilweise Feuergefahren abdecken.
Ein Versicherungsentgelt ist jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses
an den Versicherer zu bewirken ist. Darunter fallen Prämien, Beiträge, Vorbeiträge, Vorschüsse, Nachschüsse,
Umlagen, Eintrittsgelder, Gebühren für die Ausfertigung des Versicherungsscheins und sonstige Nebenkosten.
Bemessungsgrundlage der Feuerschutzsteuer ist
bei Feuerversicherungen ein Anteil von 40 Prozent des Versicherungsentgelts,
bei Wohngebäudeversicherungen ein Anteil von 14 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts und
bei Hausratversicherungen ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts.
Von der Feuerschutzsteuer ausgenommen ist die Zahlung des Versicherungsentgelts an Brandunterstützungsvereine,
soweit die anlässlich eines einzelnen Schadensfalls erhobene Umlage den Betrag von 5.500 Euro nicht übersteigt.
Der
Steuersatz beträgt bei Feuerversicherungen 22 Prozent, ansonsten 19 Prozent. Die Versicherungsteuer gehört nicht zum Versicherungsentgelt.
Steuerschuldner ist der Versicherer.
Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer fließt in voller Höhe den Ländern zu
(Landessteuern).