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Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich
Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich
28. Januar 2014 |
Autor: Andreas Burth
Steuern stellen eine zentrale Einnahmequelle der Bundesländer dar. Im Jahr 2012 summierten sich die gesamten Steuereinnahmen der Länder
(nach der Steuerverteilung) auf 236,3 Mrd. Euro. Zum Steuermix der Länder zählen hierbei auch die "originären"
Landessteuern. 2012 entfielen 6,01 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder (nach der Steuerverteilung) auf die Landessteuern.
Dies entspricht Einnahmen aus den Landessteuern in Höhe von 14,2 Mrd. Euro. Konkret fallen unter die Landesteuern die
Vermögensteuer, die
Erbschaftsteuer, die
Grunderwerbsteuer, die Rennwett- und Lotteriesteuer, die
Feuerschutzsteuer, die
Biersteuer und die sonstigen Landessteuern.
Der prozentual größte Teil der Einnahmen aus Landessteuern entfällt hierbei auf die Grunderwerbsteuer mit 7,4 Mrd. Euro (52,0 Prozent), gefolgt
von der Erbschaftsteuer mit 4,3 Mrd. Euro (30,3 Prozent). Aus der Rennwett- und Lotteriesteuer erzielen die Länder Einnahmen in Höhe von
1,4 Mrd. Euro (10,1 Prozent) und aus der Biersteuer in Höhe von 0,7 Mrd. Euro (4,9 Prozent). Auf die Feuerschutzsteuer entfallen 380 Mio. Euro
(2,7 Prozent). Die übrigen Landessteuern sind in ihrem Volumen vernachlässigbar.
Die insgesamt meisten Einnahmen aus den Landessteuern generieren naturgemäß die Länder mit den höchsten Einwohnerzahlen, d.h. Nordrhein-Westfalen,
Bayern und Baden-Württemberg (siehe Tabelle 1). Um die Steuereinnahmesituation im Ländervergleich zu beurteilen sind absolute Werte bedingt durch
die bereits angesprochenen Unterschiede in den Einwohnerzahlen indes wenig aussagekräftig. Es ist daher eher auf die Einnahmen in Euro pro Einwohner
abzustellen (siehe Tabelle 2).
In der Pro-Kopf-Betrachtung ist zunächst augenfällig, dass die westdeutschen Flächenländer signifikant höhere Einnahmen aus den Landessteuern
generieren als die ostdeutschen Flächenländer. Selbst das einnahmestärkste neue Bundesland (Mecklenburg-Vorpommern) liegt deutlich hinter dem
einnahmeschwächsten alten Bundesland (Saarland). Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern erzielen die Flächenländer Bayern
(211,92 Euro je Einwohner), Schleswig-Holstein (211,11 Euro je Einwohner) und Baden-Württemberg (199,12 Euro je Einwohner). Die geringsten
Einnahmen werden in Sachsen-Anhalt (76,16 Euro je Einwohner), Thüringen (77,30 Euro je Einwohner) und Sachsen (79,62 Euro je Einwohner)
erwirtschaftet. Im Durchschnitt beträgt das Landessteueraufkommen der Flächenländer 169,27 Euro je Einwohner.
Abzugrenzen von den Flächenländern sind die Stadtstaaten. Grund hierfür ist z.B. die unterschiedliche Aufgabenstruktur der Stadtstaaten, die
neben originären Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen. Die Unterschiede zwischen beiden Bundesland-Typen offenbaren sich auch bei
den Landessteuern. So vereinnahmen die Stadtstaaten durchschnittlich pro Einwohner fast 100 Euro mehr aus Landessteuern als die Flächenländer.
Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern generiert im Kreise der Stadtstaaten die Freie und Hansestadt Hamburg mit 315,93 Euro je Einwohner.
Es folgt das Land Berlin mit 253,61 Euro je Einwohner. Die Freie Hansestadt Bremen erzielt Einnahmen in Höhe von 218,16 Euro je Einwohner.
Weitere Informationen zum Thema "Steuern" finden Sie unter nachfolgenden Links:
» Steueruhr Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zum Abgabenrecht von Bund und Ländern
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Informationen zu den Länderfinanzen können Sie ferner unter folgenden Links abrufen:
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Verschuldung der Bundesländer im Ländervergleich
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen von Bund und Ländern
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu den mittelfristigen Finanzplänen von Bund und Ländern
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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