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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vermögensteuer (VSt)

Die Vermögensteuer (VSt) ist eine Substanzsteuer, deren Steuergegenstand das zu einem bestimmten Stichtag vorhandene Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person darstellt. In Deutschland ist zwar formell noch ein Vermögensteuergesetz in Kraft, gleichwohl wird die Vermögensteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 28.1.2014)



Weitere Informationen:
» Vermögensteuergesetz (VStG)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger