Die Vermögensteuer (VSt) ist eine Substanzsteuer, deren
Steuergegenstand das zu einem bestimmten Stichtag vorhandene
Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person darstellt. In Deutschland ist zwar formell noch ein Vermögensteuergesetz in Kraft, gleichwohl
wird die Vermögensteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben.