Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) (auch kurz: Kfz-Steuer) ist eine
Verbrauchsteuer, deren Gegenstand das Halten von zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmten Fahrzeugen ist. Die Pflicht
zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer beginnt zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde und endet zum Zeitpunkt der Abmeldung.
Steuerschuldner ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das
Steueraufkommen der Kraftfahrzeugsteuer fließt seit dem 1.7.2009 dem Bund zu
(Bundessteuer). Sie war bis zum 30.6.2009 eine
Landessteuer.
Befreit von der Kraftfahrzeugsteuer sind aufgrund von nutzungsabhängigen Merkmalen z.B. Feuerlöschfahrzeuge und Zugmaschinen
eines landwirtschaftlichen Betriebs. Ebenfalls befreit (oder zumindest nur einem ermäßigten Satz unterliegend) sind z.B.
aus Bedürftigkeitsgründen blinde oder außergewöhnlich gehbehinderte Fahrzeughalter. Für besonders umweltfreundliche Kraftfahrzeuge
gilt ferner teilweise eine zeitlich befristete Steuerbefreiung.
Die Höhe des jährlichen
Steuersatzes der Kraftfahrzeugsteuer kann sich z.B. nach folgenden Merkmalen richten: Fahrzeugtyp
(z.B. Krafträder, Pkw, Kraftfahrzeuganhänger), Hubraum, Zulassungsdatum, Schadstoffklasse, Gesamtgewicht, Geräuschklasse, Motortyp.
Die zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer wird jährlich im Voraus per Steuerbescheid festgesetzt.