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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Zeitliche Entwicklung der Einnahmen des Bundes aus Bundessteuern von 2002 bis 2014

Zeitliche Entwicklung der Einnahmen des Bundes aus Bundessteuern von 2002 bis 2014
24. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



Neben den Gemeinschaftsteuern (im engeren Sinne die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer; im weiteren Sinne faktisch auch die Gewerbesteuer), deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zusteht, gibt es auch einzelne ebenenspezifische Steuern. Im Falle der Gemeinden sind dies die Gemeindesteuern. Bei den Ländern sind es die Landessteuern. Auch der Bund hat Steuern, deren Aufkommen ihm zufließt (sog. Bundessteuern).

Für die Gemeinden sind die Gemeindesteuern (Grundsteuer A/B, sonstige Gemeindesteuern; z.T. auch die Gewerbesteuer) i.d.R. eine der wichtigsten Einnahmequellen - zumindest sofern man die Gewerbesteuer zu den Gemeindesteuern und nicht zu den Gemeinschaftsteuern zählt (Links siehe unten). Anders ist die Situation auf Landesebene. Für die Länder sind die Landessteuern meist eine Einnahmequelle von nachgeordneter Wichtigkeit, da ihr Volumen im Vergleich zu den Landesanteilen an den Gemeinschaftsteuern regelmäßig als eher gering einzustufen ist.

» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der 103 kreisfreien Städte in Deutschland nach
    Steuerarten, Blog-Eintrag vom 18. August 2015

    Autor: Andreas Burth

» Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in
    Deutschland nach Steuerarten, Blog-Eintrag vom 16. August 2015

    Autor: Andreas Burth

» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder, Blog-Eintrag
    vom 17. Juni 2015

    Autor: Andreas Burth

Die Erkenntnisse zu den Gemeinde- und Landessteuern werfen die Frage auf, wie sich die Situation auf Bundesebene gestaltet. Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die zeitliche Entwicklung des Volumens der Bundessteuern für den Zeitraum 2002 bis 2014. Datengrundlage sind die Steuerhaushalt-Statistiken des Statistischen Bundesamtes.

Überblick:
- Die Bundessteuern im Überblick
- Die Bundessteuern im Steuereinnahmemix des Bundes 2014
- Entwicklung des absoluten Aufkommens der Bundessteuern von 2002 bis 2014
- Entwicklung des Pro-Kopf-Aufkommens der Bundessteuern von 2002 bis 2014
- Weitere Informationen



Die Bundessteuern im Überblick

Die Bundessteuern sind der Sammelbegriff für diejenigen Steuern, deren Aufkommen dem Bund zusteht. Konkret weist die verwendete Statistik folgende Steuerarten als Bundessteuern aus:
Versicherungsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Mineralöl-/Energiesteuer, Stromsteuer, Solidaritätszuschlag, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer, Kernbrennstoffsteuer, pauschalierte Eingangsabgaben, Alkopopsteuer und sonstige Bundessteuern. Für Analysezwecke werden hier die pauschalierte Eingangsabgaben und die Alkopopsteuer ebenfalls zu den sonstigen Bundessteuern gerechnet, da ihr Aufkommen nur sehr gering ist. Im Jahr 2014 lag das Aufkommen der Alkopopsteuer bei 1,33 Mio. Euro. Die pauschalierten Eingangsabgaben summierten sich auf 1,64 Mio. Euro.

Im Zeitablauf hat sich die Liste der Bundessteuern stetig erweitert. Die Alkopopsteuer wurde zum 1.7.2005 eingeführt. Die Kraftfahrzeugsteuer war bis zum 30.6.2009 eine Landessteuer. Seit dem 1.7.2009 ist sie eine Bundessteuer. Zum Ausgleich für die wegfallenden Steuereinnahmen der Länder, überweist der Bund an die Länder Mittel im Rahmen der sog. Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation. Zwei weitere Bundessteuern, die Luftverkehrsteuer und die Kernbrennstoffsteuer, wurden zum 1.1.2011 eingeführt. Eine weitere Änderung hat sich 2006 ergeben, als die Mineralölsteuer in die Energiesteuer umgewandelt/umbenannt wurde.



Die Bundessteuern im Steuereinnahmemix des Bundes 2014

Dem Bund fließen Finanzmittel aus den Bundessteuern und den Bundesanteilen an den Gemeinschaftsteuern (inkl.
Gewerbesteuerumlage) zu. Der Bundesanteil an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer liegt bei 42,5 Prozent. Von den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und der Körperschaftsteuer erhält der Bund die Hälfte des Aufkommens. Die Abgeltungsteuer fließt zu 44 Prozent dem Bund zu. Am Aufkommen der Steuern vom Umsatz ist der Bund 2014 mit 53,47 Prozent beteiligt worden. Der rechnerische Anteil der dem Bund zufließenden Gewerbesteuerumlage am deutschen Brutto-Gewerbesteueraufkommen 2014 liegt bei 3,66 Prozent.

Die Bundessteuern bilden mit 101,80 Mrd. Euro (31,33 Prozent) eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen des Bundes. Nach ihrem Volumen waren 2014 nur die Steuern vom Umsatz (108,60 Mrd. Euro bzw. 33,42 Prozent) bedeutsamer. Eine ebenfalls sehr bedeutsame Position ist die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (90,78 Mrd. Euro bzw. 27,94 Prozent).

Insgesamt sind dem Bund im Jahr 2014 Steuerinnahmen im Volumen von 324,95 Mrd. Euro zugeflossen. Zu beachten ist allerdings, dass dieser Betrag nicht in vollem Umfang beim Bund verbleibt. Vielmehr leitet er einen Teil der Steuereinnahmen an die Länder und an die Europäische Union (EU) weiter. Die Länder erhalten vom Bund in Form der ÖPNV-Zuweisungen, der Bundesergänzungszuweisungen, der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation und den Konsolidierungshilfen Finanzmittel in Höhe von 27,77 Mrd. Euro (8,55 Prozent der Steuermittel des Bundes). Die EU empfängt über die Mehrwertsteuer-Eigenmittel und die BNE-Eigenmittel Transferzahlungen von insgesamt 26,43 Mrd. Euro (8,13 Prozent der Steuermittel des Bundes). Von den 324,95 Mrd. Euro verbleiben damit nur 270,75 Mrd. Euro bzw. 83,32 Prozent beim Bund.

Die Bundessteuern im Gesamtzusammenhang der Steuereinnahmen des Bundes 2014 inkl. eines Überblicks über die teilweise Weiterverteilung der Steuermittel an die Länder und an die Europäische Union (EU)



Entwicklung des absoluten Aufkommens der Bundessteuern von 2002 bis 2014

Wie aus Tabelle 1 ersichtlich ist, hat sich das Aufkommen der Bundessteuern 2002 tendenziell erhöht. Aufkommensrückgänge im Vergleich zum Vorjahr finden sich lediglich 2004 und 2005. In den Jahren 2009 und 2010 konnten Aufkommensrückgänge v.a. durch die neun hinzu kommende Kraftfahrzeugsteuer (bis dahin eine Landessteuer) vermieden werden.

Im Vergleich der Jahre 2002 und 2014 ist bei folgenden Steuern ein Aufkommensrückgang zu beobachten: Kaffeesteuer (-6,9 Prozent), Branntweinsteuer (-4,2 Prozent), Schaumweinsteuer (-2,0 Prozent), Zwischenerzeugnissteuer (-51,4 Prozent), Mineral-/Energieölsteuer (-5,8 Prozent) und sonstige Bundessteuern (-55,1 Prozent). Demgegenüber hat sich das Aufkommen nachfolgend genannter Steuern in demselben Zeitraum erhöht: Tabaksteuer (+6,1 Prozent), Stromsteuer (+30,2 Prozent), Solidaritätszuschlag (+44,6 Prozent) und Versicherungsteuer (+44,7 Prozent).

In der Summe ist das Volumen der Bundessteuern von 2002 auf 2014 um 18,31 Mrd. Euro (21,9 Prozent) angewachsen. Hauptursachen für diesen Anstieg sind die Steigerungen beim Solidaritätszuschlag (+4,64 Mrd. Euro) und bei der Versicherungssteuer (+3,72 Mrd. Euro) sowie die durch den Bund übernommene Kraftfahrzeugsteuer (+8,50 Mrd. Euro).

Die aufkommensstärkste Bundessteuer ist 2014 die Energiesteuer (39,76 Mrd. Euro), gefolgt vom Solidaritätszuschlag (15,05 Mrd. Euro), der Tabaksteuer (14,61 Mrd. Euro) und der Versicherungsteuer (12,05 Mrd. Euro). Der Anteil der Energiesteuereinnahmen an den gesamten Bundessteuern beläuft sich 2014 auf 39,1 Prozent.

Eine interessante Beobachtung bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer ist, dass ihr Aufkommen 2014 bei 8,50 Mrd. Euro liegt, während die Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation, die die Länder zum Ausgleich für die weggefallenen Landessteuereinnahmen erhalten, 2014 ein gesetzlich determiniertes Volumen von 8,99 Mrd. Euro hat. Die Länder erhalten damit höhere Kompensationsmittels als sie über die Kraftfahrzeugsteuer einnehmen würden, wenn sie noch eine Landessteuer wäre.

» Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der
    Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund

    Hrsg.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zeitliche Entwicklung des absoluten Jahresaufkommens der Bundessteuern im Zeitraum 2002 bis 2014 (in Mrd. Euro)



Entwicklung des Pro-Kopf-Aufkommens der Bundessteuern von 2002 bis 2014

Obige Tabelle 1 enthält Daten zur absoluten Höhe des Bundessteueraufkommens. Die etwas weiter unten aufgeführte Tabelle 2 enthält ergänzend Daten zur Pro-Kopf-Entwicklung, wobei jeweils die Einwohnerzahlen zum 31.12. des betreffenden Jahres zugrunde gelegt werden. Hinsichtlich des Vergleichs der Jahre bis 2010 mit den Jahren ab 2011 ist darauf hinzuweisen, dass von 2010 auf 2011 ein Bruch in der Bevölkerungsfortschreibung besteht. Die Jahre bis 2010 basieren auf der Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählung des Jahres 1987. Die Jahre ab 2011 haben demgegenüber als Grundlage den Zensus 2011. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die Differenz zwischen beiden Volkszählungen bei etwa 1,5 Mio. Personen bzw. einem Minus von 1,9 Prozent (siehe nachfolgender Link).

» Altersstruktur der Bevölkerung auf Grundlage des Zensus nahezu unverändert
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Die für die Pro-Kopf-Berechnungen in Tabelle 2 verwendeten Einwohnerwerte werden in Abbildung 2 berichtet. Die Daten zeigen stetig fallende Einwohnerzahlen bis 2010. Seit 2011 wachsen sie wieder an. Die Jahre 2010 und 2011 sind aufgrund der unterschiedlichen Volkszählungsgrundlage nicht vergleichbar.

Darstellung der für die Pro-Kopf-Berechnungen zugrunde gelegten Einwohnerentwicklung von 2002 bis 2014 zum 31.12. des jeweiligen Jahres (bis 2010 nach Volkszählung 1987, ab 2011 nach Zensus 2011)

Das Pro-Kopf-Volumen der Bundessteuern liegt im Jahr 2014 bei 1.254 Euro je Einwohner. Mit 490 Euro je Einwohner entfällt der überwiegende Teil davon auf die Energiesteuer. Werte von über 100 Euro je Einwohner erreichen ferner die Versicherungsteuer, die Tabaksteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kraftfahrzeugsteuer.

Zeitliche Entwicklung des jährlichen Pro-Kopf-Aufkommens der Bundessteuern im Zeitraum 2002 bis 2014 (in Euro je Einwohner)



Weitere Informationen

Weiterführende Datenangebote zu den Bundesfinanzen sind u.a. auf folgenden Seiten verfügbar.

» Bundeshaushalts-Uhr: Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Bundes
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Verschuldung des Bundes (Deutschland)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Subventionen des Bundes (Deutschland)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands (inkl. Steueruhr zum Bund)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Blog-Einträge zu den Finanzen der Bundesebene können Sie beispielsweise über untenstehende Links abrufen.

» Altersstruktur der Bundesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014,
    Blog-Eintrag vom 17. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und Kommunen in Prozent der jeweiligen
    Schulden zum 31.12.2014, Blog-Eintrag vom 14. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» EU-Vergleich zur Höhe der Schulden der Bundes- bzw. Zentralstaatsebene zum
    31.12.2014 in Prozent der Einnahmen 2014, Blog-Eintrag vom 13. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Primärsaldo und Pro-Kopf-Zinsausgaben 2014 von Bund, Ländern und
    Kommunen in Deutschland, Blog-Eintrag vom 7. Juli 2015

    Autor: Andreas Burth

» Vergleich der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen, Blog-Eintrag vom 22. Juni
    2015

    Autor: Andreas Burth

» Finanzierungssalden 2013 und 2014 von Bund, Ländern, Kommunen und
    Sozialversicherung, Blog-Eintrag vom 18. Mai 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern, Blog-Eintrag vom 26. März 2015
    Autor: Andreas Burth

» Entwicklung des vierteljährlichen Finanzierungssaldos von Bund, Ländern, Kommunen
    und Sozialversicherung, Blog-Eintrag vom 21. März 2015

    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger