Bei der Stromsteuer (StromSt) handelt es sich um eine
Verbrauchsteuer, deren
Steueraufkommen dem Bund zusteht
(Bundessteuer). Gegenstand der Stromsteuer ist elektrischer Strom im Sinne der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur. Der
Steuertarif der Stromsteuer liegt bei 20,50 Euro je Megawattstunde. Ermäßigte
Steuersätze gelten z.B. im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder im Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr.
Die Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer entsteht, sobald der gelieferte Strom vom Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen
wird oder dadurch, dass der Versorger bzw. Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnimmt.
Steuerschuldner ist i.d.R. entweder der Stromversorger oder der Eigenerzeuger.
Die Stromsteuer dient zum einen der
Einnahmeerzielung. Zum anderen fungiert die Stromsteuer indes auch als
Lenkungssteuer. So soll die Stromsteuer den Verbrauch von elektrischem Strom verteuern und damit die Verbraucher zum Stromsparen bewegen.