Die Tabaksteuer (TabSt) ist eine
Verbrauchsteuer, die auf die Tabakherstellung und die Tabakeinfuhr erhoben wird.
Das Steueraufkommen aus der Tabaksteuer steht dem Bund zu
(Bundessteuer). Gegenstand der Tabaksteuer sind Tabakwaren, wie z.B. Zigaretten,
Zigarren und Pfeifentabak. Die Tabaksteuer wird auf die Menge (z.B. Stückzahl, Kilogramm) bzw. den Kleinverkaufpreis erhoben. Im Kleinverkaufpreis
enthalten sind die
Abgaben auf Tabakerzeugnisse, die
Kosten der vorgeschriebenen Packung, die vom Verbraucher zu tragende Kosten und die
Gewinnspanne.
Steuerschuldner ist i.d.R. der Hersteller der Tabakwaren. Die Steuerschuld
entsteht i.d.R. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Tabakwaren den Herstellungsbetrieb verlassen.
Neben der Erzielung von
Einnahmen wird mit der Tabaksteuer v.a. auch eine Lenkungsfunktion beabsichtigt (sog.
Lenkungssteuer). So verteuert die Tabaksteuer den Konsum von Tabakwaren, wodurch
die Konsummenge zurückgeht (es ist gleichwohl darauf hinzuweisen, dass Tabakwaren zumeist eher preisunelastisch sind). Ein rückläufiger Tabakkonsum
ist aus staatlicher Sicht aufgrund der gesundheitsschädigenden Wirkung von Tabakwaren (sowohl für die aktiven Konsumenten als auch für die
passiven Konsumenten ("Passivraucher")) wünschenswert.